Mediation oder Gericht?

Eine Mediation kann für die Streitparteien im Vergleich zu gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:

  • Für Mediationen werden kurzfristig Termine vereinbart. Aufwändige Schriftsätze entfallen. Die Mediation beschränkt sich auf möglichst wenige Sitzungen.
  • Freiwillig getroffene Regeln schaffen hohe Akzeptanz und helfen, Folgekonflikte zu vermeiden.
  • Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden. Im Mittelpunkt der Mediation stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft geschaffen werden, ohne dass es Sieger und Besiegte gibt.
  • Durch die Mediation können auch andere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
  • Bei der Mediation sind die Kosten abschätzbar. Beim Gerichtsverfahren ist das nicht möglich: Kosten für Anwälte, Sachverständige, Zeugen, eventuell Kosten für mehrere Instanzen vor Gericht fallen an – und ein Erfolg ist unbestimmt.
  • Die Mediation ist vertraulich. Die Mediatorin unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.

Ist die Mediation erfolgreich, endet sie – wenn erwünscht - mit einer schriftlichen Vereinbarung, die für alle Beteiligten praktikabel ist.

Dauer und Kosten einer Mediation

Der Zeitaufwand eines Mediationsprozesses errechnet sich aus der Komplexität der Fragestellung und der Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten. Kleinere Differenzen können oft in wenigen Stunden bereinigt werden. Das Honorar und die Aufteilung der Kosten werden im Vorgespräch vereinbart.

Warum eine „eingetragene Mediatorin“

Seit 2011 bin ich eingetragene Mediatorin auf der Liste des Bundesministeriums für Justiz.

 

Mediation ist der freiwillige Versuch, mit einer fachlich ausgebildeten neutralen Person die Kommunikation zwischen Streitparteien zu fördern und eine selbstverantwortete Lösung zu finden. Primäre Rechtsquelle ist das Zivilrechts-Mediations-Gesetz

Nur die Befassung einer gerichtlich eingetragenen Zivilmediatorin, eines gerichtlich eingetragenen Zivilmediators

  • garantiert die Vertraulichkeit, weil beim Bundesministerium für Justiz eingetragene MediatorInnen über den Inhalt der Mediation im Streitfall nicht vor Gericht aussagen müssen;
  • bewirkt, dass während der Mediation im Streitfall Verjährungsfristen gehemmt sind.

Das Bundesministerium für Justiz führt die Liste der eingetragenen Mediatorinnen und Mediatoren.